SPRACHTHERAPIE
Voraussetzung für die Durchführung einer sprachtherapeutischen / logopädischen Diagnostik bzw. einer Therapie ist die sogenannte "Heilmittelverordnung", also ein Rezept - in diesem Fall ein sogenanntes "Privatrezept". Die Verordnung erfolgt auf der Grundlage der Heilmittelrichtlinien durch den Arzt.
Nachfolgende Störungsbilder werden diagnostiziert und behandelt:
Kinder
- Sprachentwicklungsstörungen
- Verbaler Entwicklungsdyspraxie
- Aussprachestörungen
- Myofunktionellen Störungen
Erwachsene
- Aphasie
- Dysarthrie
- Sprechapraxie